Tauchregeln

Diese Tauchregeln gelten für alle Taucher, für die ein Online-Ticket ausgestellt wird. Bei der Bestellung ist darauf zu achten, dass alle Taucher die Regeln zur Kenntnis nehmen und akzeptieren! Mit Abschluss der Bestellung wird bestätigt, dass alle Taucher die Regeln gelesen und angenommen haben!

Sporttauchen

  1. Ich melde mich vor dem Tauchen, entsprechend meiner geplanten Tauchart an und bestätige den Erhalt der ausliegenden Seeskizze, sowie der Tauchregeln.
  2. Ich besitze ein gültiges tauchärztliches Attest. Tauchen unter Einfluss von Rauschmittel ist verboten. Eine Tauchunfallversicherung wird empfohlen!
  3. Ich muss kaltwassertaugliches und komplettes Equipment gem. DIN EN250 benutzen. Zwei getrennt absperrbare Atemsysteme, aus denen ich auch selbst atmen kann, sind vorgeschrieben. Nach Ausfall eines Automaten, muss weiterhin eine funktionierende Tariermöglichkeit zur Verfügung stehen. Meine Tauchflasche befindet sich in einem zum Befüllen ordnungsgemäßen und einwandfreien Zustand und stellt somit keine Gefahr für Dritte dar. Ich benutze die Selbstfüllanlage nur, wenn ich dafür eine jährliche Einweisung bekommen habe.
    • a. max. Tauchtiefen: 25 m – Bronze, OWD, AOWD, äquivalent 40 m – Bronze + 100 Tauchgänge, Silber, Rescue, oder äquivalent 45 m – Silber + 100 Tauchgänge, Gold, DCS, DM, oder höher 15 m – Nachttauchen
    • b. Ausbildungs-Tieftauchgänge muss ich unmittelbar vorher anmelden. Hierbei muss mein Tauchpartner mindestens Gold, oder ein höheres Brevet besitzen.
    • c. Mein Tieftauchspecial wird anerkannt, sofern ich mindestens 40 TG nachweisen kann.
  4. Ein Sicherheitsstop von 3 Min. auf 3 m ist Pflicht. Meine größte Dekostufe beträgt 3 m, mein Restdruck mind. 40 bar. Mein Buddyabstand darf max. 3 m betragen. Bei Verlust des Buddykontaktes muss ich sofort vorschriftsmäßig auftauchen.
  5. Als TL entscheide ich eigenverantwortlich, den Verhältnissen angepaßt, über die Anzahl der mittauchenden Schüler. Am Rüttler (E3) sind sämtliche Ausbildungstauchgänge verboten. Ich darf am Rüttler nur tauchen, sofern ich mind. 40 Tauchgänge, davon 5 im Kaltwasser, nachweisen kann.
  6. Scooter dürfen gemäß Scooterregeln genutzt werden, wenn mind. 100 Tauchgänge nachgewiesen werden.
  7. Beim Tauchen mit Nitrox beträgt mein O2-Partialdruck max. 1,4 bar.
  8. Das Solo-Tauchen sowie das Tauchen zwischen 23.00 – 06.00 Uhr ist untersagt.
  9. Von „Objekten“ muss ich Abstand halten und darf mir keinen Zugang verschaffen. Beschädigungen werden als Sachbeschädigung angezeigt.
  10. Ich bekomme ein Tauchverbot, wenn ich mich nicht vor dem Tauchen anmelde, durch fahrlässiges Verhalten die Rettungskette einleite, oder gegen diese Tauchregeln verstoße.
  11. Bei einem Unfall übernehme ich alle damit verbundenen Kosten, auch für Fehlalarme, welche durch mein Verhalten ausgelöst werden. Ich nehme zur Kenntnis, dass in vertretbarer Distanz eventuell keine Druckkammer zur Verfügung steht.
  12. Mit meiner Bestellung erkenne ich diese Regeln bedingungslos an.

Technisches Tauchen

  1. Technisches Tauchen mit Luft, Trimixtauchen und Rebreathertauchen muss ich bei der Anmeldung angeben. Die Tauchregeln Sporttauchen gelten auch hier, sofern sich diese nicht widersprechen.
  2. Es gelten die Richtlinien der anerkannten technischen Ausbildungsorganisation, es sei den, sie werden durch Regeln der Tauchbasis Kreidesee eingeschränkt.
  3. Der Sauerstoffpartialdruck des Atemgases darf 1.4 bar während der Arbeitsphase des Tauchganges und 1.6 bar während der Dekompressionsphase nicht überschreiten!
  4. Die maximale Tauchtiefe mit Luft beträgt 45 Meter! Solotauchgänge sind grundsätzlich verboten.
  5. Bei Tauchgängen mit Trimix beträgt die maximale Narkosetiefe 30 Meter.
  6. Als TL darf ich mit max. zwei Schülern gleichzeitig tauchen. Bei Ausbildungstauchgängen unterhalb 50m richtet sich das Ausbildungsverhältnis nach den jeweiligen Standards des Verbandes.
  7. Eine entsprechende Zertifizierung, der Nachweis einer gültigen Tauchunfallversicherung und der Tauchplan sind auf Verlangen vorzulegen.
  8. Das Rebreathertauchen ist nur mit einem, auf das Gerät bezogenen Ausbildungsnachweis des Herstellers, oder eines Verbandes, gestattet.
  9. Scooter darf ich benutzen, wenn ich mind. 100 Tauchgänge nachweisen kann. Ich akzeptiere die Scooterregeln.
  10. Die Tauchbasis Kreidesee behält sich das Recht vor, Taucher vom technischen Tauchen auszuschließen, jedoch ungeachtet der Taucherlaubnis im Sporttauchbereich.
  11. Bei einer nicht anerkannten Ausbildungsorganisation habe ich mit dem „Anmeldungsbogen Technisches Tauchen“ meine Qualifikation nachzuweisen.
  12. Ich erhalte ein Tauchverbot, wenn ich mich nicht vor dem Tauchen anmelde, durch fahrlässiges Verhalten die Rettungskette einleite, oder gegen hier gültige Regeln verstoße.
  13. Mit meiner Unterschrift auf dem Anmeldebogen erkenne ich alle hier gültigen Regeln bedingungslos an.